[ Auszug: (1) Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den
Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein
Pfandrecht an den in s ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]